Presse

12.01.2017

Ein Anfang mit vielen Hindernissen

Historische Serie zum 50jährigen Jubiläum des Seniorenstifts Juliusspital

Teil 1

Das Seniorenstift der Stiftung Juliusspital Würzburg feiert heuer einen runden Geburtstag: Es wird 50! Am 1. Dezember 1967 wurde es – nach vielen Jahren der Planung und Bauzeit – eingeweiht. In unserer kleinen Serie erzählen wir in lockerer Reihenfolge von den Anfängen bis heute.

Die Pflege älterer und gebrechlicher Menschen gehörte schon immer zu den Hauptaufgaben der Stiftung Juliusspital. Daran hat sich seit der Gründung der Würzburger Stiftung am 12. März 1576 durch Fürstbischof Julius Echter von Mespelbrunn bis heute nichts geändert.

Scan_Seniorenstift

Im Gegenteil, ist doch - im Hinblick auf die demographische Entwicklung - die Altenpflege zu einer der großen Herausforderungen unserer modernen und schnelllebigen Zeit geworden. Eine steigende Lebenserwartung, medizinischer Fortschritt sowie auch die Änderung in den Familienstrukturen, zum Beispiel die Entwicklung weg von der Groß- hin zur Kleinfamilie und zu „Single-Haushalten“ sind Faktoren, welche die Nachfrage nach Wohnplätzen und stationären Pflegeplätzen ständig wachsen lassen.

Für das Senioren-, Pflege und Pfründestift der Stiftung Juliusspital waren in den vergangenen Jahrzehnten vor allem zwei Ereignisse von herausragender und weitreichender Bedeutung:

Der Beginn der Gewährung von Leistungen der Pflegeversicherung im stationären Bereich am 1. Juli 1996 und die Gesamtsanierung des Senioren-, Pflege- und Pfründestifts in der Zeit von Oktober 1997 bis Februar 2004.

Ein beschwerlicher Weg beginnt

Es war ein langer und beschwerlicher Weg vom Beginn bis zur Vollendung der Gesamtsanierung des Alten-, Pflege- und Pfründeheimes, wie es bis 1998 noch genannt wurde.

Der in den Jahren 1963 bis 1967 eigens für die Altenpflege in zwei Bauabschnitten entlang der Klinikstraße errichtete Neubau mit 225 Plätzen war zwar entsprechend den seinerzeit geltenden Förderbestimmungen und gemäß den Anforderungen an die Heimunterbringung errichtet worden. Bereits die am 1. August 1978 in Kraft getretene Heimmindestbauverordnung jedoch zwang die Stiftung erneut zum Handeln, denn 43 der Räume entsprachen nicht den Vorgaben der Verordnung. Deshalb erteilte die Stadt Würzburg als zuständige Baubehörde- auf entsprechenden Antrag der Stiftung - am 23. August 1979 eine Ausnahmegenehmigung für die weitere Nutzung dieser Räume. Es war also Zeit zum Handeln.

Bewohnerstruktur ändert sich

Auch die Bewohnerstruktur des Seniorenstifts hat sich im Laufe der Jahrzehnte grundlegend gewandelt. Wohnten im damaligen Alten-,Pflege- und Pfründeheim früher noch überwiegend rüstige Senioren, hat sich dies im Lauf der Jahre dauerhaft geändert. Heute werden im Seniorenstift nahezu ausschließlich Personen betreut und versorgt, die schwer- und schwerstpflegebedürftig sind.

Um die Anforderungen der Heimmindestbauverordnung erfüllen zu können und der geänderten Bewohnerstruktur gerecht zu werden, ließ die Stiftung in den Jahren 1981 bis 1983 eine Planung für einen zusätzlichen Neubau erstellen, der die Stadt Würzburg am 5. April 1984 zustimmte. Allerdings scheiterte das Vorhaben damals an der Finanzierbarkeit, denn für den Neubau gab es keine Förderung aus öffentlichen Mitteln.

Alten-, Pflege- und Pfründeheim wird saniert

In der Folgezeit suchte die Stiftung weiter nach Möglichkeiten, die dringend notwendige Sanierung doch noch durchführen zu können. Zwischenzeitlich war allerdings der Baugenehmigungsbescheid vom 5. April 1984 infolge Zeitablaufs erloschen. Ende der 1980er Jahre wurde die Planung überarbeitet und auf den neuesten Stand gebracht. Das Oberpflegamt der Stiftung entschied am 2. August 1991, die Sanierung des Alten-, Pflege- und Pfründeheimes weiter zu betreiben.

Am 27. Juli 1993 stellte die Stiftung Juliusspital bei der Stadt Würzburg erneut den Antrag auf Baugenehmigung. Doch auch diesmal drohte das Vorhaben an der mangelnden Finanzierbarkeit zu scheitern, die besonders auf die drastische Verschlechterung der Finanzierungssituation im Bereich des Krankenhauses zurück zu führen war. Die Stiftung war gezwungen, die – für die Sanierung des Pfründeheims - zur Verfügung stehenden Eigenmittel vorrangig für die Vor- beziehungsweise Zwischenfinanzierung der bereits laufenden Krankenhaussanierung einzusetzen.

Hoffnung auf eine Verbesserung der finanziellen Situation kam dann doch und zwar mit dem Inkrafttreten der zweiten Stufe des Pflegeversicherungsgesetzes zum 1. Juli 1996 und der damit verbundenen staatlichen und kommunalen Fördermöglichkeiten. Am 2. Februar 1996 stellte die Stiftung den Antrag auf Förderung der Sanierung des Seniorenstifts und es ging los....