Veranstaltungskalender

Vortrag
Vortrag: Natürlicher oder verfügter Wille?
Termin:
21.02.2018
19:00 Uhr - 21:00 Uhr
Veranstaltungsort:
Juliusspital Palliativakademie
Juliuspromenade 19
97070 Würzburg

– in Zusammenarbeit mit der Domschule Würzburg –

Gegen den freien Willen eines autonomen Patienten darf keine Diagnostik oder Therapie durchgeführt werden. Auch Einschränkungen seiner Freiheit oder Wohnortwahl sind so nicht möglich. Eine Patientenverfügung ist ein Dokument dieses verfügten Willens. Zumindest kann anhand der Patientenverfügung im Gespräch mit dem Patientenvertreter und Angehörigen der mutmaßliche Wille erkannt werden. Wenn der Patient nicht mehr zustimmungsfähig ist, sind schriftlicher und mutmaßlicher Wille umzusetzen. Begrenzt wird dieser Patientenwille nur durch die Pflicht zur Indikation: Jede medizinische Handlung muss den Regeln der ärztlichen Kunst entsprechen.
Und hier kommt jetzt der Begriff „natürlicher Wille" in die Diskussion. Falls sich der Patient in einem Zustand befindet, der eine freie Willensbestimmung ausschließt, kann er oft noch seinen natürlichen Willen äußern. Er kann durch Gesten oder Schmerzlaute zeigen, dass er mit einer medizinischen Handlung nicht einverstanden ist. Konflikte entstehen dann, wenn diese Handlung indiziert ist und der verfügte Wille gegen den „natürlichen Willen" steht. Zu berücksichtigen ist dabei, dass Außenstehende die nonverbalen Äußerungen interpretieren. Gilt dann tatsächlich der natürliche Wille?
Ein Jurist und ein Arzt stellen ihre Positionen dar und diskutieren die Probleme.

Für das Fortbildungszertifikat der Bayerischen Landesärztekammer sind 2 Punkte anrechenbar.


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