Presse

17.01.2017

Was muss ich wissen?

Wichtiges rund um das Pflegestärkungsgesetz II


Würzburg, 17. Januar 2017 - Zum Jahresbeginn 2017 ist das Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) in Kraft getreten. Die Einteilung pflegebedürftiger Menschen in Pflegestufen (0 bis 3) hat ausgedient. Stattdessen gibt es nun fünf Pflegegrade, nach denen sich die Leistungen der Pflegekassen bemessen.


Um Unklarheiten zu beseitigen und Betroffene über die Neuerungen des PSG II zu informieren haben wir für Sie hier alle wichtigen Daten und Fakten zusammengestellt. Wenn Sie darüber hinaus noch Fragen zur Heimaufnahme haben, melden Sie sich gerne bei uns unter (0931) 393-1321.


Festgelegt werden die Pflegegrade jetzt anhand von fünf Modulen, mit Hilfe derer die Fachleute des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) die Ressourcen und Fähigkeiten eines Menschen konkret abfragen.


Mit dem neuen Prüfverfahren wird die bisherige "Minutenpflege" abgeschafft und anhand eines neuen Prüfverfahrens von nun an der Grad der noch vorhandenen Selbstständigkeit hin zu überprüfen. Wie selbstständig ein Antragsteller noch ist, ermittelt ein Prüfer des Medizinischen Dienstes oder anderer Dienste nach einem Punktesystem. Dabei gilt: Je mehr Punkte der Begutachtete erhält, einen umso höheren Pflegegrad und umso mehr Pflege- und Betreuungsleistungen genehmigt seine Pflegekasse/Pflegeversicherung.


Bisher war es bei Pflegebedürftigen in stationären Pflegeeinrichtungen so, dass mit der Einstufung in eine höhere Pflegestufe die Pflegeversicherung zwar mehr zahlte, der von den Betroffenen zu tragende pflegebedingte Eigenanteil aber ebenfalls stieg.


Damit ist nun Schluss: Das Pflegestärkungsgesetz II regelt, dass es in den vollstationären Pflegeeinrichtungen einen einheitlichen pflegebedingten Eigenanteil für die Pflegegrade 2 bis 5 gibt, der von der jeweiligen Einrichtung mit den Pflegekassen/dem Sozialhilfeträger ermittelt wird. Dieser Eigenanteil wird nicht mehr steigen, wenn jemand in seiner Pflegeeinrichtung in einen höheren Pflegegrad eingestuft werden muss.

PSG-Leistungen

(Quelle: www.wohnen-im-alter.de)