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Organe der Stiftung gemäß § 9 Stiftungsverfassung:

Das Oberpflegamt

Die Stiftung wird durch das Oberpflegamt unter Beachtung der Fundationsurkunde, der Stiftungsverfassung sowie der von ihm erlassenen Geschäftsordnung verwaltet, soweit nicht der Oberpflegamtsdirektor selbstständig entscheidet.

Dem Oberpflegamt gehören an:
1. der Oberpflegamtsdirektor als Vorsitzender;
2. mindestens zwei, höchstens drei Oberpflegamtsräte, nämlich:
a. der römisch-katholische Pfarrer des Juliusspitals
b. ein Chefarzt des Krankenhauses der Stiftung
c. ein weiteres Mitglied, das von der Aufsichtsbehörde ernannt werden kann.

Die Sitzungen des Oberpflegamtes werden durch den Oberpflegamtsdirektor nach Bedarf - jedoch regelmäßig alle zwei Wochen - einberufen und geleitet.

(von links) Oberpflegamtsrat Dr. med. Rainer Schäfer, Chefarzt Anästhesie und Palliativmedizin, Oberpflegamtsdirektor Walter Herberth und Oberpflegamtsrat Pfarrer Bernhard Stühler.

Der Oberpflegamtsdirektor

Er führt in eigener Zuständigkeit entsprechend den Richtlinien und Beschlüssen des Oberpflegamtes die Geschäfte der laufenden Verwaltung, vollzieht die Beschlüsse des Oberpflegamtes und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich.

 

 

Walter Herberth
Oberpflegamtsdirektor und Leiter der Stiftung Juliusspital Würzburg

seit 1. April 2009

 

Vorgänger:

Rainer Freiherr von Andrian-Werburg, 2001 - 2009

Dr. Georg Schorn, 1993 - 2001

Leo Rettner, 1975 - 1993