Das Zusatzentgelt für die Abrechnung der palliativmedizinischen Komplex-behandlung ist an bestimmte Mindestmerkmale gebunden, nicht aber an das Vorhandensein einer Palliativstation. Auch das neue Fachprogramm des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit für die Palliativ-versorgung in Krankenhäusern sieht nun die Einrichtung interdisziplinärer und multiprofesionell arbeitender palliativmedizinischer Dienste vor, die schwerkranken und sterbenden Patienten auf allen Stationen des Krankenhauses eine Symptom- und Leidenslinderung bieten sollen.
In dem Seminar werden die Qualitätskriterien für palliativmedizinische Dienste im Krankenhaus vorgestellt und durch praxisnahe Hilfestellungen für die Implementierung eines solchen Dienstes ergänzt. Für das Einbringen eigener Erfahrungen und Fragen wird ausreichend Raum zur Verfügung stehen.
Für das Fortbildungszertifikat der Bayerischen Landesärztekammer sind 4 Punkte anrechenbar.