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Aufnahmevoraussetzungen

Voraussetzung für den Zugang zur Ausbildung ist,

1. gesundheitliche Eignung

und

2. Realschulabschluss oder eine andere gleichwertige, abgeschlossene Schulbildung

oder

3. Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung, zusammen mit

  1. einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung mit einer vorgesehenen Ausbildungsdauer von mindestens 2 Jahren oder
  2. einer Erlaubnis als Krankenpflegehelferin oder Krankenpflegehelfer oder einer erfolgreich abgeschlossenen landesrechtlich geregelten Ausbildung von mindestens einjähriger Dauer in der Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe.