Voraussetzung für den Zugang zur Ausbildung ist,
1. gesundheitliche Eignung
und
2. Realschulabschluss oder eine andere gleichwertige, abgeschlossene Schulbildung
oder
3. Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung, zusammen mit
- einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung mit einer vorgesehenen Ausbildungsdauer von mindestens 2 Jahren oder
- einer Erlaubnis als Krankenpflegehelferin oder Krankenpflegehelfer oder einer erfolgreich abgeschlossenen landesrechtlich geregelten Ausbildung von mindestens einjähriger Dauer in der Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe.