Ab dem 1. Januar 2004 gibt es eine neue Berufsbezeichnung für die bisherige Ausbildung zum Krankenpfleger bzw. zur Krankenschwester. Wer diesen Berufe erlernt, darf sich künftig Gesundheits- und Krankenpflegerin oder Gesundheits- und Krankenpfleger nennen.
Auch im Inhalt der Ausbildung hat sich einiges geändert. So stehen nun zum Beispiel Maßnahmen, die dem Erhalt und der Wiederherstellung der Gesundheit dienen, wie Vorsorge, Gesundheitsförderung, Rehabilitation und Schmerzlinderung im Mittelpunkt der modernen Pflege.
Wie auch bei vielen neu geordneten betrieblichen Ausbildungsberufen orientiert sich jetzt auch in der Krankenpflege der Berufsschulunterricht stärker an den Anforderungen der betrieblichen Praxis.