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Radiologie

Radiologische Untersuchungen dienen der Erkennung von krankhaften Veränderungen des Körpers durch bildgebende Verfahren. Für die Diagnostik stehen dem Haus alle Verfahren der modernen Radiologie zur Verfügung. Spezielle Fragestellungen werden mit der Sonographie (Ultraschall), mit der Computertomographie, der Kernspintomographie (Magnetresonanztomographie) oder der Katheterangiographie (Digitalen Subtraktions-Angiographie) abgeklärt. 


In der Sonographie werden in erster Linie Organe des Bauchraums, die Schilddrüse, Lymphknotenstationen und Weichteile (Bauchdecke, Muskeln, Gelenke etc.) untersucht. Für Blutfluss-Fragestellungen wird die Farbdoppler-Methode benutzt. Diese Methode ermöglicht Aussagen z.B. bei der arteriellen Verschlusskrankheit und bei Thrombosen der Venen.

In der Computertomographie wird die Spiral-Computertomographie angewendet. Sie verkürzt die Untersuchungszeit drastisch und erbringt Verbesserungen in der diagnostischen Aussage (wegen besserer Kontrastmittelausnutzung und Nachbearbeitungsmöglichkeiten). Zudem werden unsere Patienten weniger belastet. Staatlich geprüftes Personal, technische Überwachung der Röntgenanlagen und konsequente Beachtung der Strahlenschutzvorschriften gewährleisten einen für die Patienten unbedenklichen medizinischen Einsatz der Röntgenstrahlen.


Mit der Kernspintomographie (MRT) steht ein modernes bildgebendes Verfahren zur Verfügung, das nicht mit Röntgenstrahlen, sondern mit Radiowellen und Magnetfeldern eine vorzügliche Bildgebung ermöglicht. Das Verfahren wird in erster Linie eingesetzt für das Gehirn und das Rückenmark, für die Wirbel und die Wirbelverbindungen sowie für die Gelenkerkrankungen. Auch die Bauchorgane, das Herz und Gefäße werden zunehmend mit MRT untersucht. Bemerkenswert ist der besonders gute Weichteilkontrast, der es ermöglicht, die einzelnen Körpergewebe (z.B. Hirngewebe, Rückenmark, Knochenmark sowie Bänder, Sehnen, Muskeln, Knorpel und Menisken auf beste Weise zu differenzieren. Die Untersuchung ist nicht eingreifend. Allerdings muss für einzelne Fragestellungen ein intravenöses Kontrastmittel gegeben werden. Die MRT ist bei fast allen Patienten durchführbar, jedoch nicht für Herzschrittmacherträger. Bei metallischen Implantaten oder Fremdkörpern (Metallsplitter etc.) ist vorher evtl. eine Anklärung notwendig.